VIDEO displays

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle mündlich wie schriftlich
    vereinbarten Geschäfte zwischen Auftraggeber und VIDEO displays verbindlich.
    Ausnahmen müssen auf der Auftragsbestätigung schriftlich aufgeführt werden.

  2. Die vereinbarte Dienstleistung ist 10 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
    Wird diese Frist nicht eingehalten, werden folgende Zusatzkosten in Rechnung gestellt:

    1. Mahnung: + Fr. 30.- Bearbeitungsgebühr
    2. Mahnung: + Fr. 40.- Bearbeitungsgebühr, 5% Verzugszins ab Rechnungsdatum
    3. Mahnung: + Fr. 40.- Bearbeitungsgebühr, 5% Verzugszins ab Rechnungsdatum

    Ist in einem Auftrag ein Rechnungsendbetrag von mehr als Fr. 10'000.- (zehntausend)
    zu erwarten, muss vom Auftraggeber eine Anzahlung von 30%, zu bezahlen per Valuta
    des ersten Veranstaltungs- bzw. Einsatztages, geleistet werden.

    Übersteigt der zu erwartende Rechnungsbetrag Fr. 25'000.- (fünfundzwanzigtausent)
    kommt folgender Zahlungsschlüssel zum Einsatz:

    30% des Rechnungsbetrages als 1. Anzahlung, 10 Tage vor der Veranstaltung
    30% des Rechnungsbetrages als 2. Anzahlung, zu bezahlen am Veransaltungstag
    40% Restzahlung, 20 Tage nach Rechnungserhalt

  3. Wird ein mündlich oder schriftlich bestätigter Auftrag durch den Auftraggeber
    annulliert, betragen die fälligen Annullationskosten

    - ab dem 30. Tag vor Mietbeginn 50%
    - ab dem 10. Tag vor Mietbeginn 75%
    - ab dem 3. Tag vor Mietbeginn 90%

    des vereinbarten Rechnungsbetrages für die Dienstleistung.

  4. Die in der Dienstleistung eingeschlossenen Mietgeräte bleiben während der ganzen
    Mietdauer Eigentum von VIDEO displays.

  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Dienstleistung, insbesondere darin enthaltene
    Gerätschaften durch geeignete Massnahmen zu sichern, namentlich gegen Diebstahl,
    Beschädigung und Zerstörung.

    Besteht die Dienstleistung nur aus Gerätemiete, ohne Personaleinsatz von VIDEO displays, ist der Auftraggeber in vollem Umfang für die gemieteten Geräte haftbar und zwar ab dem Zeitpunkt der Herausgabe durch VIDEO displays bis zur Rückgabe an VIDEO displays, einschliesslich der Transportwege. Anfallende Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

    Der Versicherungsschutz ist Sache des Auftraggebers. Auf Anfrage können die Geräte für die Dauer des Auftrages gegen einen Unkostenbeitrag durch VIDEO displays versichert werden.

    Die gemieteten Geräte hat der Auftraggeber in dem Zustand zurückzugeben, wie diese VIDEO displays verlassen haben. Ist dies nicht der Fall, werden dem Auftraggeber die Aufwendungen in Rechnung gestellt, welche zur Erlangung des ursprünglichen Zustandes, oder für den Ersatz des Gerätes notwendig sind.

    Bei Verlust eines Gerätes durch den Auftraggeber, wird dieses durch ein gleiches oder mindestens gleichwertiges Gerät ersetzt und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dabei wird zusätzlich eine Wiederbeschaffungsgebühr von Fr. 50.- erhoben.

    Forderungen auf Entschädigung bei Erwerbsausfällen, die VIDEO displays als Folge von oben erwähnten Vorkommnissen entstehen, bleiben vorbehalten. In jedem Fall von Unregelmässigkeiten ist VIDEO displays unverzüglich zu benachrichtigen.

  6. Für Schäden, welche durch den Gebrauch, Transport und Lagerung der Geräte durch dritte entstehen, lehnt VIDEO displays jede Haftung ab. Auch kann keine Haftung übernommen werden für Schadenersatzforderungen des Auftraggebers aus Ausfällen aller Art, welche durch technische Defekte an Geräten und Installationen entstehen. Hingegen steht dem Auf-traggeber eine angepasste Mietpreisreduktion für das defekte Gerät zu.

  7. Technische Unterlagen, Skizzen, Zeichnungen und Abbildungen, welche von VIDEO displays angefertigt worden sind und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, sind geistiges Eigentum des VIDEO displays und dürfen weder kopiert noch dritten zugänglich gemacht werden.

  8. Der Auftraggeber ist besorgt um die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen über alle verwendeten Bildmaterialien, Tonerzeugnisse sowie digitale und analoge Daten aller Art, welche die Dienstleistung von VIDEO displays tangieren. Ebenso müssen alle zur Erbringung der Dienstleistung von VIDEO displays benötigten Bewilligungen, Konzessionen und Lizenzen vom Auftraggeber eingeholt werden.

  9. Diese Geschäftsbedingungen ersetzen alle früheren Vereinbarungen und sind
    ab 1. Januar 2003 gültig.

    Alle Vertragsverhältnisse unterstehen dem Schweizerischen Recht, Gerichtsstand ist Zug.

Oberägeri, 12. Dezember 2002